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Anwalt in der Corona-Krise: Rechtlicher Beistand während der Pandemie

Die Corona-Krise entwickelt sich rasant wie auch die Rechtslage durch rasche Gesetzgebungen und die beispiellose Umsetzung von Schutzmaßnahmen durch Behörden. Da sich die Gesetzeslage in Bezug auf die neue Situation noch am Anfang befindet, steht die zu erwartende Rechtsprechung im Streitfall.

Die Kanzlei Kracht-Vorholzer in Berlin und Strausberg unterstützt Sie selbstverständlich während der Pandemie und beantragt einstweilige Verfügungen für Betroffene jeder Branche – egal, ob Gastwirte, Fitnessstudiobesitzer oder Kinobetreiber. In diesen Zeiten müssen wir zusammenhalten, denn die Corona-Krise betrifft uns alle:

  • Arbeitnehmer
    Kündigung, Urlaub, Kurzarbeit
  • Arbeitgeber
    Kündigungen, Urlaub, Kurzarbeit, staatliche Unterstützung, Insolvenz
  • Reisender
    Schadensersatz
  • Privatpersonen
    Eingriffe in Grundrechte, Strafen und Bußgelder
  • Darlehensnehmer
    Kündigung und drohende Zwangsversteigerung
  • Vertragspartner
    Kündigung


Die Rechte der Arbeitnehmer in der Corona-Pandemie

Viele Arbeitnehmer sind derzeit von arbeitsrechtlichen Maßnahmen betroffen wie der plötzlichen Kündigung, ausstehenden Löhnen, dem Verweis, im Homeoffice zu arbeiten, Urlaub oder Überstunden zu nehmen oder durch Anweisung von Kurzarbeit. Sie müssen nicht alle coronabedingten Maßnahmen einfach hinnehmen. Wir informieren Sie vorab über Ihr Arbeitsrecht während der Corona-Pandemie – gerne auch in einem ausführlichen Gespräch in unserer Kanzlei!

  • Kündigung
    Handelt es sich nicht um eine endgültige Betriebsschließung, ist es ungewiss, ob die Kündigung rechtswirksam ist. In diesem Fall ist es ratsam, mit einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen zu lassen – unter Einhaltung der dreiwöchigen Frist. Bei Erhalt einer Kündigung handeln Sie bitte umgehend selbst oder suchen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf!
  • Lohnforderung
    Bleibt der Arbeitnehmer nicht eigenmächtig der Arbeit fern, schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den vereinbarten Lohn. Achten Sie bei ausbleibender Lohnzahlung auf eine frist- sowie formgerechte Verfolgung Ihrer Lohnansprüche und sorgen Sie immer für einen Nachweis des Zugangs Ihrer Forderung beim Arbeitgeber!
  • Urlaub und Überstunden
    In besonderen Notfällen kann der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer Überstunden anordnen – andererseits, kann im Einzelfall der Arbeitnehmer mit Verweis auf bestehende Überstunden freigestellt werden. Im Hinblick auf eine einseitige Anordnung von Urlaub gegenüber dem Arbeitnehmer ist darauf zu achten, ob der beantragte Urlaub für einen anderen Zeitraum bereits genehmigt wurde – dann dürfte ein Verweis nicht möglich sein. Zum anderen ist eine Abwägung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen vorzunehmen, wonach der Arbeitnehmer, dessen Urlaub noch nicht bewilligt wurde, für einen gewissen Zeitraum im Hinblick auf bestehenden Urlaub freigestellt werden darf. In welchem Umfang, wird durch Rechtsprechung im Einzelfall zu ermitteln sein. Soweit ein beantragter Urlaub des Arbeitnehmers noch nicht bewilligt wurde, kann ein Verweis auf Urlaub, jedenfalls hinsichtlich eines Teiles des Jahresurlaubsanspruches, möglich sein. Um sich rechtlich abzusichern, raten wir auch hier an, vor Einleitung der Maßnahme, Rechtsrat einzuholen. Eine unbezahlte Freistellung dürfte rechtswidrig sein.
  • Homeoffice
    Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Beschäftigungsanspruch, jedoch keinen Anspruch im Homeoffice zu arbeiten, soweit dies arbeitsvertraglich nicht anders vereinbart ist. Auch der Arbeitgeber darf nicht einseitig Homeoffice anordnen, weil er kein Recht hat, über den privaten Wohnraum des Arbeitnehmers zu verfügen. Aus Gründen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und im Interesse des Arbeitnehmers kann im Einzelfall jedoch eine einvernehmliche Lösung zwischen den Arbeitsvertragsparteien sinnvoll sein.
  • Kurzarbeit
    Kurzarbeit kann nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden, es bedarf einer einvernehmlichen Regelung zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Dies kann sinnvoll sein, um Kündigungen oder Änderungskündigungen zu vermeiden. Die Kurzarbeit muss bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt werden, um Kurzarbeitergeld als weiteren Schritt zu beantragen. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, sich diesbezüglich durch den Steuerberater begleiten zu lassen.

Die Rechte der Arbeitgeber zu Zeiten von Corona

Branchenübergreifend sind Arbeitgeber aufgrund des plötzlichen Einnahmeeinbruchs vor vielfältige Rechtsprobleme gestellt. Kurzarbeit oder Homeoffice sind dabei nur einige Ausweichmaßnahmen, die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, stellt sich die Frage nach Kündigungsmöglichkeiten oder den Arbeitnehmer auf noch ausstehenden Urlaub zu verweisen. Nachfolgend legen wir Ihnen einige Möglichkeiten und den rechtlichen Rahmen dar.

  • Kündigung
    Der Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen ist denkbar, sollte jedoch gut vorbereitet werden und form- sowie fristgerecht erfolgen. Hier könnte es ratsam sein, sich zuvor anwaltlichen Rat einzuholen, um spätere Rechtsnachteile zu vermeiden.
  • Insolvenz
    Trotz staatlicher Unterstützungsmaßnahmen kann ein Unternehmen bei Wegbruch aller Einnahmen in kurzer Zeit zahlungsunfähig werden. Ist das Unternehmen jedoch ausschließlich wegen der Pandemie und deren Folgen in diese Krise geraten, ist eine Insolvenzantragspflicht zunächst nach Mitteilung der Bundesregierung ausgesetzt. Ratsam ist hier zunächst, alle staatlichen Möglichkeiten der Überbrückung zu überprüfen und auszuschöpfen. Neben der Möglichkeit der Beantragung von Kurzarbeit und Darlehen ist hier der täglichen Presse zu folgen und schnellstmöglich in jeder Hinsicht eine entsprechende Antragstellung zu empfehlen.


Ihre Rechte in der Corona-Krise – Ihr Rechtsanwalt hilft

  • Reisende
    Sie haben eine Reise sowie Flüge gebucht und möchten diese stornieren? Kostenlose Stornierungen können nur von Pauschalreisen ins Ausland aufgrund der weltweiten Reisewarnung vorgenommen werden.
    Angesichts der innerstaatlichen Bestimmungen haben nunmehr auch Individualreisende die Chance, Geld erstattet zu bekommen. Für eine Kostenerstattung müssen unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Reise unmöglich machen. Eine Stornierung für Reisen zu einem späteren Zeitpunkt könnten hiervon noch ausgenommen sein.
    Generell empfiehlt sich, frühzeitig mit dem Reiseveranstalter und der Fluggesellschaft Kontakt aufzunehmen.
  • Privatpersonen
    Jeder ist in seinen freiheitlichen Grundrechten aufgrund aktueller, sich auch stetig modifizierender Maßnahmen der Bundes-/Landesregierung eingeschränkt. Verstöße gegen die zurzeit angeordneten Kontaktverbote und Ausgangsverbote können straf- und bußgeldrechtlich belangt werden. Im Falle des Erhalts entsprechender Bescheide ist es ratsam, diese nicht sofort anzuerkennen, sondern diese rechtlich überprüfen zu lassen.
  • Mieter
    Grundsätzlich droht einem Mieter bei Zahlungsverzug von zwei Monatsmieten die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses – laut aktuellem Mietrecht. Diese Regelung soll für Mietschulden aus dem Zeitraum 1. April bis 30. September 2020 nicht gelten – eine derartige bundeseinheitliche Regelung sei geplant.
  • Darlehensnehmer
    Es ist ratsam, die abgeschlossenen Verträge überprüfen zu lassen, da Privatpersonen durch entsprechende Versicherungen für Zahlungsausgänge (unverschuldete Arbeitslosigkeit) abgesichert sind. Aus gegebenem Anlass sollten Sie sich rechtzeitig mit dem Darlehensgeber in Verbindung zu setzen, um vorübergehende Stundungen der monatlich geschuldeten Raten zu beantragen.
  • Vertragspartner
    Sollten Zahlungsverpflichtungen aus Verträgen jedweder Art aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten bedingt durch die Corona-Krise nicht mehr eingehalten werden können, sollten Sie sich rechtzeitig mit dem Inhalt des Vertrags auseinandersetzen: Gibt es Möglichkeiten, diesen zu widerrufen oder zurückzutreten? Gibt es keine derartige Lösung, sollte sich um eine Kulanzlösung mit dem Vertragspartner bemüht werden.


Selbstverständlich beraten wir Sie auch in den Bereichen Medizinrecht, Familienrecht, Strafrecht sowie Zivilrecht. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei in Berlin oder Strausberg auf!

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